Wir beantragen für ausgewählte unserer Seminare die Anerkennung als Bildungszeit (ehemals „Bildungsurlaub“) im Land Berlin – also ausschließlich für Berliner Arbeitnehmende.
Durch Bildungszeit gewähren die Bundesländer den Beschäftigten einen Rechtsanspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen. Da die Bildungszeit auf Länderebene gewährt wird, sind die Regelungen sehr unterschiedlich. In der Regel stehen Ihnen aber 5-10 Tage Bildungszeit zu. Nur Sachsen und Bayern haben bislang kein Bildungszeitgesetz. Hier wird die Bildungszeit jedoch oft über einen Tarifvertrag geregelt. Die unten gelisteten Seminare sind vom Land Berlin als Bildungsveranstaltungen gemäß § 11 Berliner Bildungszeitgesetz (BiZeitG) anerkannt. Berliner Teilnehmende können für diese Veranstaltungen Bildungszeit bei Ihrem Arbeitgeber beantragen. Nähere Infos zum Bildungszeitanspruch für Berliner ArbeitnehmerInnen finden Sie hier. Die in Berlin anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen gelten auch im Saarland als freistellungfähig. In der Regel werden Seminare mit Anerkennung für Bildungszeit aber auch in anderen Bundesländern vom Arbeitgeber anerkannt. Für die hier gelisteten Seminare wurde die Anerkennung als Bildungszeit im Land Berlin bei der Senatsverwaltung beantragt.

Überforderung und Stress sind ständige Begleiter im Arbeitsalltag. MBSR als achtsamkeitsbasierte Stressbewältigung bietet hier ein wissenschaftlich fundiertes und gut strukturiertes Programm und vermittelt meditative Übungen in Ruhe und in Bewegung.

Das Seminar vermittelt ausführliche Grundlagen der Raucherentwöhnung und ermöglicht Ihnen durch die Einführung in das Programm "Nichtraucher in 6 Wochen" eigene Raucherentwöhnungskurse anzubieten.

In dieser umfassenden Einführung in die Heilhypnose lernen Sie die neurobiologischen Grundlagen und die Wirksamkeitsforschung der Hypnose kennen. Sie erwerben vertieftes Wissen um die Induktion der Hypnose und den Einsatz hypnotischer Techniken im therapeutischen Kontext.

Forensische Gutachter sehen sich mit der Beurteilung des Erlebnisgehalts von Aussagen nicht nur in strafgerichtlichen, sondern auch in familiengerichtlichen, allgemein zivilrechtlichen Verfahren sowie in Verfahren nach dem Opferentschädigungsgesetz konfrontiert.

In der Gesundheitspsychologie gibt es viele spannende Tätigkeitsfelder, mit den sich Psychologinnen und Psychologen selbstständig machen können - auch gut geeignet als "zweites Standbein". In diesem Workshop erhalten Sie fachliche Hintergrundinformationen und können eigene Ideen entwickeln.

Im Rahmen dieses 2-tägigen Intensivworkshops können Sie die wichtigsten Interventionen der Selbstwerttherapie selbst praktisch ausprobieren, um Therapiebausteine sowohl aus PatientInnen- als auch aus BehandlerInnensicht zu erleben.

Berufswahl und Laufbahnplanung: Was hat das mit Psychologie zu tun? Viel mehr, als man vielleicht auf den ersten Blick denkt. Mit dem „Grundrezept für die Person – Beruf – Passung“ lässt sich psychologisches Know-how fundiert und kompakt für die Berufs- und Laufbahnberatung nutzen.

Die gesamte Übungsreihe wird wiederholt. Varianten im Sitzen, Liegen und Gehen erweitern die Übungsmöglichkeiten, Einsatzgebiete und Anwendungsfelder und ermöglichen individuelle Anpassungen und den Transfer in den individuellen und / oder beruflichen Alltag.

Das Seminar bietet eine Einführung in die empirischen Methoden der Rechts- und Kriminalpsychologie. Beispielhaft lernen Sie die Analyse von (Straf-)Akten, Methoden der Dunkelfeldforschung und zentrale psychologische Erklärungsansätze zur Entstehung von Dissozialität kennen.
Bildungszeit beantragen – So funktioniert’s
1. Seminar buchen – Suchen Sie sich ein Seminar aus, welches Sie gerne besuchen möchten. Achten Sie bitte darauf, dass die Anerkennung in dem Bundesland vorliegt oder beantragt wird, in dem Sie beruflich tätig sind und informieren Sie sich über die dortigen gesetzlichen Bestimmungen. Aktuell beantragen wir für ausgewählte Veranstaltungen die Berliner Anerkennung. Die in Berlin anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen gelten auch im Saarland als freistellungfähig. Nähere Infos finden Sie hier.
2. Antrag beim Arbeitgeber einreichen – Sobald Sie sich für die Bildungszeit angemeldet haben, erhalten Sie von uns eine Bestätigung. Diese können Sie bei Ihrem Arbeitgeber einreichen, um die Bildungszeit genehmigen zu lassen. Halten Sie dabei eine Frist von mindestens sechs Wochen ein.
3. Bildungszeit genießen – Nun können Sie sich auf Ihre Bildungszeit freuen. Nach Abschluss des Seminars bekommen Sie eine Teilnahmebestätigung, welche Sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen müssen.