Wir beantragen für ausgewählte unserer Seminare die Anerkennung als Bildungszeit (ehemals „Bildungsurlaub“) im Land Berlin – also ausschließlich für Berliner Arbeitnehmende.
Durch Bildungszeit gewähren die Bundesländer den Beschäftigten einen Rechtsanspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen. Da die Bildungszeit auf Länderebene gewährt wird, sind die Regelungen sehr unterschiedlich. In der Regel stehen Ihnen aber 5-10 Tage Bildungszeit zu. Nur Sachsen und Bayern haben bislang kein Bildungszeitgesetz. Hier wird die Bildungszeit jedoch oft über einen Tarifvertrag geregelt. Die unten gelisteten Seminare sind vom Land Berlin als Bildungsveranstaltungen gemäß § 11 Berliner Bildungszeitgesetz (BiZeitG) anerkannt. Berliner Teilnehmende können für diese Veranstaltungen Bildungszeit bei Ihrem Arbeitgeber beantragen. Nähere Infos zum Bildungszeitanspruch für Berliner ArbeitnehmerInnen finden Sie hier. Die in Berlin anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen gelten auch im Saarland als freistellungfähig. In der Regel werden Seminare mit Anerkennung für Bildungszeit aber auch in anderen Bundesländern vom Arbeitgeber anerkannt. Für die hier gelisteten Seminare wurde die Anerkennung als Bildungszeit im Land Berlin bei der Senatsverwaltung beantragt.

Zentrales Lernziel des Seminars ist die Vermittlung der grundlegenden Vorgehensweise und Methodik im Rahmen der kriminalprognostischen Begutachtung von Verurteilten mit Tötungsdelikten (Mord, Totschlag, Körperverletzung mit Todesfolge).

Mobbing schädigt Betroffene und auch Organisationen. Das praxisorientierte Seminar vermittelt Ihnen Warnsignale, Präventionsmaßnahmen und Handlungsmöglichkeiten.

Das Seminar vermittelt die Grundlagen dafür, Klientinnen und Klienten in einem einzigen Gespräch oder mehreren kurzen Gesprächen („Kurzintervention“) zu einer eigenständigen Veränderung ihres Alkoholkonsums in der von ihnen gewünschten Richtung (Abstinenz, Reduktion, Schadensminderung) zu befähigen.

Angehörige von Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen werden durch das existierende Suchthilfesystem kaum erreicht und weisen eine erhöhte Rate stressbedingter Erkrankungen auf. Das CRAFT-Konzept zielt ab auf Empowerment Angehöriger zur Beeinflussung der Abhängigkeit und der Verbesserung ihrer Lebensqualität.

Zwei in der Wissenschaft und Praxis kontrovers diskutierte Themen werden in diesem Seminar näher beleuchtet und diskutiert. Hierbei wird mit einer grundsätzlich sex-positiven Haltung gearbeitet und bietet u.a. der Austausch mit einer Porno-Regisseurin neue Perspektven.

Häufig entsteht die Frage, wie Internetsucht von rein unauffälligem Medienkonsum abzugrenzen sei. Um die diese Frage praxisnah zu beantworten, bietet Ihnen das Seminar einen Überblick über den wissenschaftlichen Kenntnisstand zur Entstehung, Verbreitung, Diagnostik und Behandlung von internetbezogenen Störungen.

Substanzkonsumstörungen sind häufige komorbide Störungen in der psychotherapeutischen Praxis. Das Seminar vermittelt Informationen zu psychotherapeutischen Behandlungsstrategien ebenso wie Grenzen der Behandlung und Informationen zur Vernetzung und Überweisung in Angebote der Suchthilfe.

CANDIS ist ein evidenzbasiertes, verhaltenstherapeutisches Behandlungsprogramm Cannabis bedingter Störungen. Im Intensivseminar lernen Sie Cannabisstörungen zu erkennen und zu behandeln.

Das Seminar vermittelt ausführliche Grundlagen der Raucherentwöhnung und ermöglicht Ihnen durch die Einführung in das Programm "Nichtraucher in 6 Wochen" eigene Raucherentwöhnungskurse anzubieten.

Berufswahl und Laufbahnplanung: Was hat das mit Psychologie zu tun? Viel mehr, als man vielleicht auf den ersten Blick denkt. Mit dem „Grundrezept für die Person – Beruf – Passung“ lässt sich psychologisches Know-how fundiert und kompakt für die Berufs- und Laufbahnberatung nutzen.
Bildungszeit beantragen – So funktioniert’s
1. Seminar buchen – Suchen Sie sich ein Seminar aus, welches Sie gerne besuchen möchten. Achten Sie bitte darauf, dass die Anerkennung in dem Bundesland vorliegt oder beantragt wird, in dem Sie beruflich tätig sind und informieren Sie sich über die dortigen gesetzlichen Bestimmungen. Aktuell beantragen wir für ausgewählte Veranstaltungen die Berliner Anerkennung. Die in Berlin anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen gelten auch im Saarland als freistellungfähig. Nähere Infos finden Sie hier.
2. Antrag beim Arbeitgeber einreichen – Sobald Sie sich für die Bildungszeit angemeldet haben, erhalten Sie von uns eine Bestätigung. Diese können Sie bei Ihrem Arbeitgeber einreichen, um die Bildungszeit genehmigen zu lassen. Halten Sie dabei eine Frist von mindestens sechs Wochen ein.
3. Bildungszeit genießen – Nun können Sie sich auf Ihre Bildungszeit freuen. Nach Abschluss des Seminars bekommen Sie eine Teilnahmebestätigung, welche Sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen müssen.