Zertifizierung: Fachpsychologe/Fachpsychologin für Rechtspsychologie BDP/DGPs

Die Weiterbildung ermöglicht den Erwerb des Titels „Fachpsychologin bzw. Fachpsychologe für Rechtspsychologie BDP/DGPs". Fachpsychologinnen und -psychologen werden als forensisch-psychologische Sachverständige u.a. bei Fragestellungen in folgenden Bereichen tätig:

  • Familienrecht
  • Glaubhaftigkeitsbegutachtung
  • Schuldfähigkeit
  • Kriminal- und Gefährlichkeitsprognose

Die Deutsche Psychologen Akademie führt im Auftrag der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen vom Fachausschuss anerkannte Weiterbildungsseminare zu allen inhaltlichen Schwerpunkten gemäß der Weiterbildungsordnung Rechtspsychologie durch. Die für die Fortbildung anerkannten Seminare bieten auch bereits zertifizierten Rechtspsychologinnen und Rechtspsychologen sowie anderen in der Rechtspsychologie Tätigen ein interessantes Spektrum für die kontinuierliche Fortbildung. Sie können unabhängig von einer Anmeldung zur gesamten Fortbildung als Einzelseminare besucht werden. Darüber hinaus werden weitere Seminare zu aktuellen rechtspsychologischen Themen angeboten, die für die Rezertifizierung als Fachpsychologin und -psychologe für Rechtspsychologie anerkannt werden.

WeiterbildungsteilnehmerInnen sowie SupervisorInnen und PrüferInnen werden bei Fragen zur Zertifizierung zur Fachpsychologin bzw. zum Fachpsychologen für Rechtspsychologie BDP/ DGPs von der Geschäftsstelle der TransMIT – Projektbereich für wissenschaftlich-psychologische Dienstleistungen (DGPs) – betreut.

Ihren Ansprechpartner für alle Fragen zu Voraussetzungen und zur Umsetzung der Zertifizierung finden Sie hier ».

Hier finden Sie außerdem die Weiterbildungsordnung in Rechtspsychologie der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen.

 

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