Anfang Juni ist die novellierte Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten, die nochmals deutlich macht, dass sich Gefährdungen bei der Arbeit auch aufgrund von psychischen Belastungen ergeben können. Bereits 2013 wurde dieser Tatbestand in das Arbeitsschutzgesetz aufgenommen und nimmt seither die Arbeitgeber konkret in die Pflicht, wenn es um die Erfassung psychischer Belastungen und die altersgerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen geht. Der Bedarf an Aufklärung, Information und konkreten Handlungsvorschlägen wird also in den nächsten Monaten stark ansteigen.
In dem 4-tägigen Weiterbildungsseminar der Deutschen Psychologen Akademie vom 09.10. bis 24.10.2015 in Berlin richtet sich der Fokus auf die Gefährdung durch arbeitsbedingte psychische Belastung. Sehr praxisnah lernen die TeilnehmerInnen Ursachen psychischer Belastung kennen und erhalten zentrales Wissen zu konkreten Vorgehensweisen bei der Einführung der Gefährdungsbeurteilung.