Prävention psychischer Belastungen ohne Psychologie?

Gesundheitsministerium plant Präventionsgesetz unter Ausschluss psychologischer Expertise

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) kritisiert den vom Bundesgesundheitsministerium im März vorgelegten Gesetzentwurf für ein Präventionsgesetz. Die Prävention psychischer Belastungen und die Gestaltung gesundheitsförderlicher Arbeitsbedingungen in Betrieben, Schulen etc. ist darin zwar ein wesentlicher Bestandteil, soll jedoch nicht durch die entsprechende Fachdisziplin eingebracht werden. Die im November vom BDP geforderte Einbindung von Psychologen bei der Umsetzung wurde vom Bundesgesundheitsministerium abgelehnt. „Die Kompetenzen von Psychologen im Betrieb werden in der sich wandelnden Arbeitswelt dringend gebraucht“ erklärt BDP-Präsident Prof. Dr. Michael Krämer. „Psychologie bildet die Leitwissenschaft für Prävention und Verhaltensänderungen. Der politische Verzicht auf das immense Potenzial der psychologischen Expertise ist nicht zu verstehen.“

Bereits bei der öffentlichen Anhörung zum ersten Entwurf des Gesetzes im November vergangenen Jahres haben Psychologen schriftlich und mündlich eindrücklich die Beteiligung der Psychologie gefordert. Im nun vorgelegten Entwurf kommt jedoch die Psychologie nicht vor. In den vorgesehenen Gremien zur Entwicklung der Präventionskultur sollen nun nur Sportwissenschaften, Pflegewissenschaften und andere Berufsgruppen beteiligt werden. Seit vielen Jahren liegt die psychologische Gesundheitsförderung im Betrieb brach. Das Thema Psyche soll von Arbeitsmedizinern und noch fortzubildenden Hausärzten mit erledigt werden. Im Medizinstudium spielt Psychologie jedoch nur eine geringe Rolle, so BDP-Präsident Krämer.

Weitere Informationen: Pressemitteilung des BDP als PDF ; Die Stellungnahme des BDP mit Änderungsvorschlägen zum Entwurf des Präventionsgesetzes (PDF)