Die rechtlichen Basics für das Coaching an sich sind eigentlich übersichtlich, das soll in der Veranstaltung übermittelt werden und für mehr Rechtssicherheit sorgen: Vertragsformulierungen, ggf. Hinweispflichten und Vertragsanbahnung werden dargestellt, wie auch die Abgrenzung bzw. Überschneidung mit heilkundlicher Tätigkeit.
Im Rahmen von Vertragstypen und Vertragsfreiheit werden die klassischen Teile eines Dienstleistungsvertrags dargestellt, ergänzt durch die übliche Datenschutzerklärung, wie nötigenfalls eine Widerrufsbelehrung. Die Abgrenzung des Coachings von der heilberuflichen Leistung wird an Beispielen dargestellt und etwas ausführlicher die Rechtslage zu Vorkasse und/oder sog. Honorarausfallvereinbarungen. Es folgen Rechnungsstellung, die Gestaltung von Website und Impressum sowie die Statusfragen: Gewerbe oder freier Beruf und Steuerrecht. Umsatzsteuer(befreiung). Zweischneidigkeit der Lehrtätigkeit (einerseits freiberuflich, andererseits rentenversicherungspflichtig).
Vertragstypen, Vertragsfreiheit, Dienstleistungsvertrag, AGB, online-Angebot,
Dienstleistung, Abgrenzung oder Überschneidung Heilbehandlung
Honorarausfallvereinbarung, Vorkasse, Zahlungsfristen
Datenschutz(erklärung), Website-Impressum,
Rechnung, Umsatzsteuer, Steuerstatus Freiberuflichkeit oder Gewerblichkeit
Sozialversicherungsstatus, Rentenversicherungspflicht (Scheinselbständigkeit, arbeitnehmerähnliche Selbständigkeit)
Coaching vs. Lehrtätigkeit sowie Herrenbergurteil und FernUSG
Die Veranstaltung gewährt den Überblick mit einigen Vertiefungen. Insgesamt wird gelernt, dass man vertragsmäßig keine vielen Probleme erwartet, sondern nur ein paar Merkpunkte benötigt. Auch was den Steuer- und Sozialversicherungsstatus betrifft, genügt vielfach ein überblicksmäßiges Vorwissen, um sich nur nötigenfalls in die Tiefen der Problematiken § 18 EstG, Scheinselbständigkeit, Herrenbergurteil und FernUSG zu begeben.
Gefahren lauern eher bei Statusfragen Freiberuflichkeit versus Gewerblichkeit, Sozialversicherungspflicht wegen Scheinselbständigkeit oder Rentenversicherungspflicht wegen arbeitnehmerähnlicher Selbständigkeit oder wegen Lehrtätigkeit. Ferner verunsichert außerhalb des psychologischen Coachings der fließende Übergang von Coaching zur Lehrtätigkeit wie auch das FernUSG und das Herrenbergurteil. Normalerweise führt das psychologische Coaching nicht zum Verdacht der Lehrtätigkeit, trotzdem wird die Abgrenzung dargestellt. Die (fehlende) Betroffenheit von solchen „Baustellen“ wird erörtert.
Jan Frederichs ist Syndikusrechtsanwalt des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen.
Der Vortrag richtet sich an PsychologInnen, die selbständig tätig sind im Bereich Coaching oder Beratung bzw. eine Existenzgründung oder freiberufliche Nebentätigkeit im nicht-heilkundlichen Bereich planen. Der Vortrag ist auch für Studierende interessant zur Orientierung.
Nach Abschluss dieser Veranstaltung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung.
PsychologInnen; Selbstständige und ExistenzgründerInnen; Coaches + SupervisorInnen; BeraterInnen; Studierende (Master kurz vor dem Abschluss)
Das Seminar findet über die Plattform Zoom statt. Als technische Voraussetzungen benötigen Sie ein Notebook/ PC mit Kamera und Mikrofon (Headset empfohlen) und eine stabile Internetverbindung.
Eine stabile Datenverbindung und für das Seminar erforderliche und funktionierende Hardware (Rechner, Bildschirm, Lautsprecher/Kopfhörer/Headset, Mikrofon, Kamera) sind im Vorfeld der Seminarteilnahme durch die Teilnehmenden sicher zu stellen.