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Approbiert, aber noch ohne Fachkunde

Approbiert, aber noch ohne Fachkunde

Was darf man in einer eigenen Privatpraxis beruflich anbieten?

Approbiert, aber noch ohne Fachkunde

Was darf man in einer eigenen Privatpraxis beruflich anbieten?

Noch gibt es sehr wenige gemäß PsychThG 2020 approbierte PsychotherapeutInnen und der Blick in die Regelwerke der Landespsychotherapeutenkammern lässt kaum erkennen, welche Rechtslage für diese Mitglieder gilt. Die Weiterbildung lässt leider auf sich warten und die Frage nach den Grenzen beruflicher Betätigung ohne Fachkunde wird offensichtlich wichtig, insbesondere ggf. für eine Selbständigkeit in eigener Praxis.

Solange eine Konkretisierung durch die Landespsychotherapeutenkammern fehlt, verschafft sich das Medizinrecht bzw. das Patientenrechtegesetz ungehindert Raum – oder vielleicht doch nicht? Wie schon bisher ist eine schnelle Anwendung des Medizin- oder gar des Arztrechts auf die Psychotherapeutenberuf zu erwarten aber es gibt verschiedene Ansätze, das in Frage zu stellen. Einige vielleicht provokante Fragen sind daher erlaubt: Wäre ein Angebot ohne Fachkunde überhaupt Psychotherapie? Kann es eine Psychotherapie unterhalb des Fachkundeniveaus geben? Oder reicht unter Umständen eine ggf. fortgeschrittene Weiter- (oder noch Aus)bildung für ein selbständiges berufliches Angebot und wenn ja, was ist das dann für eine heilberufliche Leistung? Andererseits sind trotz solcher Fragen z.B. das PatRG und dazu ergangene Urteile höherrangiges Recht, könnten von Kammern gar nicht geändert werden. Diese verschiedenen Blickwinkel, die bisweilen noch nicht klare Rechtslage und alternative Möglichkeiten sollen dargestellt und mit den Teilnehmenden erörtert werden.

Wesentliche Inhalte:

  • Rechtslage zur Approbation, Vergleich mit dem ärztlichen Berufsrecht und dem Recht gemäß HeilPrG

  • PatRG mit Urteilen: wie verbindlich ist diese Rechtslage für PsychotherapeutInnen mit oder ohne Fachkunde und warum?

  • Haben die Kammern und wenn ja welchen Spielraum für Abweichungen zugunsten selbständiger Tätigkeit von Approbierten ohne Fachkunde im Wege fachlicher Differenzierung?

  • Doppelte Beruflichkeit: PsychologIn und PsychotherapeutIn: Ändert das etwas?

Nutzen und Mehrwert:

Aktuell scheint es verschiedene Sichtweisen zu der Frage zu geben, ob überhaupt und wenn ja inwieweit eine Person selbständig arbeiten darf oder können soll, wenn sie Berufsangehörige ist und über die (neue) Approbation verfügt, aber nicht über den Fachkundenachweis. Weil das auch gerade haftungsrechtlich relevant ist und man nicht seinen Versicherungsschutz verlieren will, besteht Bedarf nach Erörterung und ggf. beruflicher Gestaltung.

Wissenswertes:

Jan Frederichs ist Syndikusrechtsanwalt des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen.

Der Vortrag richtet sich an PsychotherapeutInnen, die noch nicht die Fachkunde haben, an PsychologInnen, die ein Studium nach Approbationsordnung abgeschlossen haben oder Studierende, die dieses Studium gerade durchlaufen. Obwohl der Vortrag einen rechtlichen Schwerpunkt hat, soll er auch neutral die Einschätzung ermöglichen, ob es berufsrechtliche Möglichkeiten bzw. Raum für Aktivitäten oder berufspolitische Entscheidungen in den Psychotherapeutenkammern gibt.

Abschluss und Zertifizierung:

Nach Abschluss dieser Veranstaltung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung.

Literaturempfehlungen:

Graulich, K. (2021). Psychotherapeutengesetz, 1. Auflage.

Rieger, H.-J. et al. (2025). Heidelberger Kommentar Arztrecht - Krankenhausrecht – Medizinrecht, HK-AKM.

Eignung:

PsychologInnen; Psychotherapeutische Berufsgruppen; Selbstständige und ExistenzgründerInnen; Studierende

Seminarzeiten:

Di.09.03.202718:00 - 19:30

Veranstaltungsort:

Das Seminar findet über die Plattform Zoom statt. Als technische Voraussetzungen benötigen Sie ein Notebook/ PC mit Kamera und Mikrofon (Headset empfohlen) und eine stabile Internetverbindung.

Eine stabile Datenverbindung und für das Seminar erforderliche und funktionierende Hardware (Rechner, Bildschirm, Lautsprecher/Kopfhörer/Headset, Mikrofon, Kamera) sind im Vorfeld der Seminarteilnahme durch die Teilnehmenden sicher zu stellen.


Celia  Nobis

Ihre Ansprechpartnerin

Celia Nobis (030) 209166-3433 c.nobis@psychologenakademie.de
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