Die Föderative Weiterbildung Rechtspsychologie
Inhalt:
- Ihre Arbeitsbereiche nach der Weiterbildung
- Das Seminarangebot der Deutschen Psychologen Akademie im Bereich Rechtspsychologie
- Flexible Gestaltung Ihrer Weiterbildung als Rechtspsychologin / Rechtspsychologe
- Das Zertifikat: FachpsychologIn für Rechtspsychologie BDP/DGPs
- Aufbau und Umfang der Weiterbildung
- Abschlussprüfung
- Zugangsvoraussetzungen
- Schwerpunkte der Weiterbildung
- Jetzt informieren: Ihr Weg zur Fachpsychologin / zum Fachpsychologen für Rechtspsychologie
Sie sind Psychologin oder Psychologe und interessieren sich für Rechtspsychologie? Mit der Föderativen Weiterbildung zur zertifizierten Fachpsychologin bzw. zum zertifizierten Fachpsychologen für Rechtspsychologie BDP/DGPs qualifizieren Sie sich für anspruchsvolle Tätigkeiten als sachverständige Gutachterin oder Gutachter für Gerichte, in Einrichtungen des Straf- und Maßregelvollzugs sowie in familienrechtlichen Verfahren. Die Weiterbildung bietet Ihnen eine fundierte wissenschaftliche und berufliche Zusatzqualifikation, die bundesweit anerkannt ist und Ihre Karrierechancen im Rechtswesen nachweislich erweitert.
Ihre Arbeitsbereiche nach der Weiterbildung
Mit dieser Qualifikation eröffnen sich Ihnen vielfältige Perspektiven in unterschiedlichen Bereichen des Rechtssystems. Beispieltätigkeiten sind:
Im Familienrecht erstellen Sie als psychologische/r Sachverständige/r Gutachten in Sorgerechts- und Umgangsverfahren, beurteilen die Erziehungsfähigkeit von Eltern und klären mögliche Kindeswohlgefährdungen. Sie unterstützen Gerichte bei Adoptionsverfahren und beraten in Mediationsverfahren.
Im Strafrecht führen Sie Glaubhaftigkeitsbeurteilungen von Zeugenaussagen durch, beurteilen die Schuldfähigkeit von Angeklagten sowie die strafrechtliche Entwicklungsreife jugendlicher TäterInnen. Als GutachterIn am Gericht erstellen Sie Kriminal- und Gefährlichkeitsprognosen für Bewährungsentscheidungen.
Im Straf- und Maßregelvollzug entwickeln Sie therapeutische Interventionen für RechtsbrecherInnen, erstellen Vollzugspläne und führen Risikobeurteilungen zur Lockerungseignung durch. Die Eingangsdiagnostik und Krisenintervention gehören ebenfalls zu Ihren Aufgaben.
Das Seminarangebot der Deutschen Psychologen Akademie im Bereich Rechtspsychologie
Wir veranstalten Theorieseminare im Rahmen dieser Weiterbildung, die gemeinsam vom Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V. (BDP) und der Deutschen Gesellschaft für Psychologie e. V. (DGPs) entwickelt wurden. Die Seminare vermitteln gemäß der Weiterbildungsordnung Rechtspsychologie rechtliche und institutionelle Grundlagen, rechtspsychologische Theorien, Methoden und Techniken sowie Grundlagen relevanter Nachbarfächer.
Das Angebot richtet sich an Personen, die die Weiterbildung zur Fachpsychologin / zum Fachpsychologen Rechtspsychologie absolvieren möchten, sowie an bereits zertifizierte Fachpsychologinnen und Fachpsychologen, die ihr Wissen aktualisieren, vertiefen oder rezertifizieren möchten. Alle Seminare können auch einzeln besucht werden.
Flexible Gestaltung Ihrer Weiterbildung als Rechtspsychologin / Rechtspsychologe
Sie bestimmen selbst die Reihenfolge, in der Sie die Seminare besuchen. Ein Einstieg ist jederzeit möglich. Es wird jedoch empfohlen, die Grundlagenseminare (A1–A3) zu Beginn zu absolvieren, um eine solide Basis für die weitere Spezialisierung zu schaffen.
Neben Übersichtsseminaren zu allen Schwerpunkten der Rechtspsychologie bieten wir Vertiefungsseminare in unterschiedlichen Anwendungsbereichen an. So können Sie Ihre Weiterbildung individuell gestalten und sich auf die für Ihre berufliche Situation relevanten Bereiche konzentrieren.
Das Zertifikat: FachpsychologIn für Rechtspsychologie BDP/DGPs
Die Föderative Weiterbildung umfasst neben Theorieseminaren auch praktische Weiterbildungsabschnitte und eine Abschlussprüfung. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein Zertifikat und dürfen die Bezeichnung „Fachpsychologin” bzw. „Fachpsychologe für Rechtspsychologie BDP/DGPs” führen. Zertifizierte FachpsychologInnen können sich in das Rechtspsychologenregister eintragen lassen, das RichterInnen, Rechts- und StaatsanwältInnen zur Verfügung steht.
Aufbau und Umfang der Weiterbildung
Die berufsbegleitende Weiterbildung erstreckt sich über einen Zeitraum von drei Jahren und verbindet theoretische Seminarinhalte mit praktischer Erfahrung. Insgesamt umfasst sie 400 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten, die sich wie folgt zusammensetzen:
- (1) Weiterbildungsseminare (240 UE)
- (2) kontinuierliche Fallarbeit unter Supervision im Fachteam (120 UE)
- (3) Fallarbeit unter Einzelsupervision (30 UE)
- (4) zusätzliche Arbeit aus (1), (2) oder (3) (10 UE).
Hinzu kommen Zeiten für Literaturstudien, die Vor- und Nachbereitung der Weiterbildungsseminare und der Arbeit im Fachteam sowie für die Anfertigung von schriftlichen Falldarstellungen und Prüfungsgutachten. (Weitere Informationen dazu finden Sie in der Ordnung für die Weiterbildung in Rechtspsychologie der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen)
Sie melden sich selbstständig bei akkreditierten Seminaranbietern, wie der Deutschen Psychologen Akademie, an und haben die Möglichkeit, eigene thematische Schwerpunkte zu setzen. Auf Antrag können auch rechtspsychologische Inhalte aus Ihrem Studium oder aus anderen Weiterbildungsangeboten angerechnet werden.
Abschlussprüfung
Nach Abschluss aller Weiterbildungsbestandteile erfolgt eine mündliche Einzelprüfung (ca. 90 Minuten), in der Sie drei selbst erstellte forensisch-psychologische Gutachten aus mindestens zwei Anwendungsbereichen (oder alternativ einen Interventionsfall) präsentieren. Die Prüfung besteht aus zwei Teilen: einem fallbezogenen Teil (45 Minuten) zu den juristischen, rechtspsychologischen und methodischen Grundlagen Ihrer Gutachten sowie einem allgemeinen Teil (45 Minuten) zu Ihrem gesamten rechtspsychologischen Grundlagenwissen. Jedes Gutachten wird von zwei unabhängigen Prüfern bewertet, von denen einer ein rechtspsychologisch ausgewiesener Hochschullehrer sein muss, der nicht in einem Vorgesetzten- oder Weisungsverhältnis zu Ihnen steht. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn beide Prüfer für beide Prüfungsteile übereinstimmend eine mindestens ausreichende Leistung feststellen. Zur Anmeldung reichen Sie einen formlosen Antrag mit Nachweisen über die vollständig absolvierte Weiterbildung bei der Geschäftsstelle des Fachgremiums (zwpd.transmit.de) ein. (Ausführliche Informationen dazu finden Sie ebenfalls in der Ordnung für die Weiterbildung in Rechtspsychologie der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen)
Zugangsvoraussetzungen
Für die Aufnahme in die Weiterbildung ist ein Hochschulabschluss in Psychologie mit mindestens 240 ECTS-Punkten in psychologischen Studieninhalten erforderlich. Idealerweise orientiert sich das Curriculum Ihres Bachelorstudiums an den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Psychologie. Bachelor- und Masterstudium sollten inhaltlich aufeinander aufbauen. Ausgleichskurse für fehlende ECTS-Punkte werden nicht anerkannt. Zusätzlich müssen mindestens zwei der folgenden vier Bedingungen erfüllt sein:
- Die Methodenmodule in Bachelor und Master sollten zusammen mindestens 15 ECTS umfassen.
- Die Diagnostikmodule in Bachelor und Master sollten zusammen mindestens 15 ECTS umfassen.
- Das Modul Gutachtenpraxis sollte mindestens 4 ECTS umfassen.
- Von den Lehrveranstaltungen in Diagnostik und Gutachtenpraxis müssen mindestens 4 ECTS in Präsenzform absolviert worden sein.
Wichtig für Studienabsolventen bis 30.09.2026: Für die Anerkennung diagnostischer Anteile besteht bis zum 30. September 2026 eine Übergangslösung. In diesem Zeitraum können fehlende ECTS-Punkte im Bereich Diagnostik durch im Masterstudium abgeleistete praktische Tätigkeit in psychodiagnostischen Arbeiten ersetzt werden, sofern diese dokumentiert wird. Pro fehlendem ECTS-Punkt müssen 30 Stunden psychodiagnostische Tätigkeit nachgewiesen werden.
Für den erfolgreichen Abschluss der Weiterbildung ist außerdem der Nachweis psychologischer Berufserfahrung mit rechtspsychologischem Tätigkeitsschwerpunkt im Umfang von mindestens drei Jahren erforderlich.
Detaillierte Informationen zur Zertifizierung, zum Aufbau und Umfang der Weiterbildung und zu den Zugangsvoraussetzungen finden Sie unter zwpd.transmit.de

Schwerpunkte der Weiterbildung
Die Weiterbildung zum Fachpsychologen für Rechtspsychologie gliedert sich in Grundlagen (A) und Anwendungsbereiche (B):
A – Grundlagen
Schwerpunkt A1 (Die passenden Veranstaltungen dazu finden Sie hier.)
Rechtliche Grundlagen: Gesetzgebung und Institutionen der Rechtspflege; rechtspsychologisch relevantes materielles Recht und Verfahrensrecht; Grundzüge des Beweisrechts; Aufgabe und Stellung des Sachverständigen im Gerichtsverfahren
Schwerpunkt A2 (Die passenden Veranstaltungen dazu finden Sie hier.)
Empirisch-psychologische Grundlagen: Kriminalität und dissoziales Verhalten; Kriminalprävention; psychologische Grundlagen der Kindeswohlgefährdung; Folgen von Scheidung und Trennung für Kinder; Psychologie richterlicher Urteilsbildung; Polizeipsychologie; Fairnesserleben im Gericht; Kriminalitätswahrnehmung und Kriminalitätsfurcht; außergerichtliche Konfliktlösung
Schwerpunkt A3 (Die passenden Veranstaltungen dazu finden Sie hier.)
Grundlagen relevanter Nachbarfächer: Forensische Psychiatrie; Entwicklungspsychopathologie; Kriminologie; Kinder- und Jugendpsychiatrie
Schwerpunkt A4 (Die passenden Veranstaltungen dazu finden Sie hier.)
Praxisgrundlagen: Verfassen rechtspsychologischer Gutachten und Stellungnahmen; mündliche Gutachtenerstattung vor Gericht; Abrechnung rechtspsychologischer Gutachten
Schwerpunkt A5 (Die passenden Veranstaltungen dazu finden Sie hier.)
Gesellschaftliche und ethische Grundlagen: psychosoziale Versorgung und Nachsorge entlassener Rechtsbrecher; Kriminalität, Öffentlichkeit und Massenmedien; Verhältnis von Kinderschutz und elterlichen Rechten; ethische Aspekte der Rechtspsychologie
B – Anwendungsbereiche
Schwerpunkt B1 (Die passenden Veranstaltungen dazu finden Sie hier.)
Sachverständige Beurteilung des Täters im strafrechtlichen Hauptverfahren: strafrechtliche Schuldfähigkeit bei psychischer Störung; strafrechtliche Entwicklungsreife jugendlicher und heranwachsender Täter; schädliche Neigungen Jugendlicher; Beurteilung der Voraussetzung einer Maßregelunterbringung; Verhandlungsfähigkeit
Schwerpunkt B2 (Die passenden Veranstaltungen dazu finden Sie hier.)
Sachverständige Beurteilung des Täters im strafrechtlichen Vollstreckungsverfahren: Kriminalprognose bei vorzeitiger Bewährungsentlassung; Voraussetzung der Maßregelunterbringung im Vollzugsverlauf; Fragendes Risikomanagements nach Vollzugsentlassung; Haftfähigkeit
Schwerpunkt B3 (Die passenden Veranstaltungen dazu finden Sie hier.)
Psychologische Tätigkeit im Straf- und Maßregelvollzug: Eingangsdiagnostik und Vollzugsplanung; Lockerungseignung und Missbrauchsprognose; Indikations- und Verlaufsdiagnostik bei therapeutischen Behandlungsmaßnahmen; therapeutische Behandlung von Rechtsbrechern; Krisenintervention
Schwerpunkt B4 (Die passenden Veranstaltungen dazu finden Sie hier.)
Aussagepsychologische Fragestellungen: Aussagefähigkeit von Zeugen; Realitätsgehalt von Zeugenaussagen; suggestive Beeinflussung von Zeugen
Schwerpunkt B5 (Die passenden Veranstaltungen dazu finden Sie hier.)
Familienrechtliche Fragestellungen bei Trennung und Scheidung: Sorge- und Umgangsrecht; Erziehungsfähigkeit; Mediation im Familienrecht
Schwerpunkt B6 (Die passenden Veranstaltungen dazu finden Sie hier.)
Andere familienrechtliche Fragestellungen: Kindeswohlgefährdung; Fragestellungen bei Ausfall der Eltern oder eines Elternteils, u. a. Adoption; freiheitsentziehende Unterbringung eines Minderjährigen
Schwerpunkt B7 (Die passenden Veranstaltungen dazu finden Sie hier.)
Sonstige rechtliche Fragestellungen: Deliktsfähigkeit, Haftung und Verantwortung; Geschäftsfähigkeit; Arbeits- und Erwerbsunfähigkeit; betreuungsrechtliche Fragestellungen und Einrichtung von Betreuungen; waffenrechtliche Fragestellungen; Widerstandsfähigkeit; Zustimmung zur Sterilisation.
Jetzt informieren: Ihr Weg zur Fachpsychologin / zum Fachpsychologen für Rechtspsychologie
Unser aktuelles Seminarprogramm 2026 zur Weiterbildung Rechtspsychologie finden Sie hier.
Bei Fragen zur Zertifizierung, Anmeldung und Zugangsvoraussetzungen wenden Sie sich an die TransMIT-Geschäftsstelle Rechtspsychologie: zwpd.transmit.de
Für Informationen zu unserem Seminarangebot und BDP-Mitgliedervorteilen kontaktieren Sie Ihre Ansprechpartnerin bei uns:
Christiane Jähnig
(030) 209 166 313
c.jaehnig@psychologenakademie.de
