Zertifizierung: Verkehrspsychologische/r Berater/in
Das Zertifikat bestätigt das Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen für die amtliche Anerkennung als Verkehrspsychologische/r Berater/in für InhaberInnen der Fahrerlaubnis auf Probe nach § 2a Absatz 7 StVG und §71 FeV, Absatz 2.
Die Zertifizierung steht Diplom-PsychologInnen und Master in Psychologie offen, die ein umfangreiches verkehrspsychologisches Curriculum mit begleitender systematischer Reflexion verkehrspsychologischer Tätigkeit absolviert haben und sich zur kontinuierlichen Fortbildung in der Verkehrspsychologie verpflichtet haben.
Für diese Zertifizierung übernimmt der BDP das Antragsverfahren. (Die Informationen sind beim BDP in die Unterseite zum Zertifikat "Fachpsychologe/Fachpsychologin für Verkehrspsychologie (BDP)" integriert.) Mehr Informationen »
