Verkehrspsychologische/r Berater/in

Die Zertifizierung steht Verkehrspsychologinnen und Verkehrspsychologen mit Diplom- oder Master offen. Das Zertifikat bestätigt das Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen für die amtliche Anerkennung als Verkehrspsychologische/r Berater/in für InhaberInnen der Fahrerlaubnis auf Probe nach § 2a Absatz 7 StVG und §71 FeV, Absatz 2.