Fallseminar: Hochfunktionaler Autismus

Fallseminar: Hochfunktionaler Autismus

(K)ein Fall für Schuldminderung?

Fallseminar: Hochfunktionaler Autismus

(K)ein Fall für Schuldminderung?

Das Seminar widmet sich dem Störungsbild des hochfunktionalen Autismus (HFA) und der Frage nach möglichen symptomatischen Tatzusammenhängen, die eine Schuldminderung begründen können.

"Die forensische Auseinandersetzung mit Hochfunktionalem Autismus ist vergleichsweise selten und führt in der Regel nicht zur Schuldminderung!" Doch stimmt das? Anhand zweier Fallvignetten soll aufgezeigt werden, dass der diagnostische Blick auf eine mögliche Störung aus dem Autismus-Spektrum relevant ist und das spezifische Störungsbild durchaus in der Lage sein kann, eine Schuldminderung zu begründen. Das Seminar gibt psychologischen und ärztlichen Sachverständigen mit Erfahrungen in der Schuldfähigkeitbegutachtung die Möglichkeit anhand von Fallbeispielen den Einfluss solcher Störungen auf Straftaten zu reflektieren und zu diskutieren.

Wesentliche Inhalte:

  • Diagnostische Kriterien einer Autismus-Spektrum-Störung, häufige Problemfelder im Lebenslauf, komorbide Störungen

  • Hochfunktionaler Autismus und Delinquenz

  • Anwendung unterstützender Testdiagnostik

  • Vorstellung von Fallvignetten

  • Beurteilungsmöglichkeiten des symptomatischen Zusammenhanges zwischen Störung und Tatgeschehen sowie der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit

Nutzen und Mehrwert:

Manchmal ergibt sich der Verdacht auf eine Autismus-Spektrum-Störung erst während der Begutachtung mit Blick auf die Lebensbiografie. Nicht selten werden Symptome der ASS auch als Ausdruck anderer Störungen fehlinterpretiert. Das Seminar hilft Ihnen, im Gutachten eine nachvollziehbare differentialdiagnostische Diskussion zu führen und den möglichen störungsbedingten Einfluss auf das Tatgeschehen herauszuarbeiten.

Wissenswertes:

Auf Wunsch können auch spezifische Fragen zu Fällen von Teilnehmenden berücksichtigt werden.

Die Dozentin verfügt über umfangreiche Erfahrungen in der Erstellung von psychologischen Gutachten im Bereich der Schuldfähigkeit und Kriminalprognose. Als Supervisorin eines Fachteams begleitet sie PsychologInnen in rechtspsychologischer Weiterbildung bei der Erstellung von Gutachtenaufträgen.

Abschluss und Zertifizierung:

Das Seminar ist im Rahmen der Weiterbildung Rechtspsychologie für den Schwerpunkte B1 sowie die kontinuierliche Fortbildung zertifizierter Rechtspsychologen und -psychologinnen anerkannt. Für die Zertifizierung zum/zur Fachpsychologen/in für Rechtspsychologie BDP/DGPs muss mindestens ein weiteres Seminar zum Schwerpunkt B1 besucht werden.

Literaturempfehlungen:

S3-Leitlinie Autismus-Spektrum-Störungen im Kindes-, Jugend- und Erwachsenenalter, Teil 1: Diagnostik (abrufbar über: https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/028-018)

Turner, D., Schöttle, D. & Briken, P. Sexualität bei Menschen mit Autismus-Spektrum-Störung und ihre Bedeutung für die forensische Psychiatrie und Psychotherapie. Forens Psychiatr Psychol Kriminol 15, 54–61 (2021). https://doi.org/10.1007/s11757-020-00637-6

Roberz, J., Lehmkuhl, G. & Sevecke, K. Autismus oder „Psychopathy“?. Forens Psychiatr Psychol Kriminol 7, 282–289 (2013). https://doi.org/10.1007/s11757-013-0232-5

Eignung:

PsychologInnen; Psychologische PsychotherapeutInnen; ÄrztInnen (Rechtsmedizin, Neurologie und Psychiatrie)

Seminarzeiten:

Mo.22.04.202409:00 - 17:00

Veranstaltungsort:

Das Seminar findet über die Plattform Zoom statt. Als technische Voraussetzungen benötigen Sie ein Notebook/ PC mit Kamera und Mikrofon (Headset empfohlen) und eine stabile Internetverbindung.

Eine stabile Datenverbindung und für das Seminar erforderliche und funktionierende Hardware (Rechner, Bildschirm, Lautsprecher/Kopfhörer/Headset, Mikrofon, Kamera) sind im Vorfeld der Seminarteilnahme durch die Teilnehmenden sicher zu stellen.


Christiane Jähnig

Ihre Ansprechpartnerin

Christiane Jähnig (030) 209 166 313 c.jaehnig@psychologenakademie.de
Das Seminar ist für Schwerpunkt B1 der Weiterbildung zum/zur Fachpsychologen/ Fachpsychologin für Rechtspsychologie BDP/ DGPs anerkannt. Weiterführende Informationen finden Sie hier.

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