Das neue Sozialgesetzbuch XIV

Das neue Sozialgesetzbuch XIV

Chancen und Möglichkeiten in der Begutachtung

Das neue Sozialgesetzbuch XIV

Chancen und Möglichkeiten in der Begutachtung

Im Seminar werden Sie in das Opferentschädigungsgesetz und seine Neufassung, das SGB XIV, eingeführt. Durch die 2024 in Kraft getretene Neuregelung des Sozialen Entschädigungsrechts im SGB XIV ist die Expertise psychologischer Gutachter und Gutachterinnen in unterschiedlichen Rechtskontexten verstärkt gefragt.

Mit dem neuen SGB XIV werden gegenüber dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) weitere Sachverhalte anerkennungs- bzw. entschädigungsfähig, z. B. schwere Fälle von Stalking, Menschenhandel und „erhebliche“ Kindesvernachlässigung. Psychologische Begutachtungen zur Entschädigungsfähigkeit im Zusammenhang mit sozialrechtlichen, aussagepsychologischen und familienrechtlichen Fragestellungen werden dadurch an Bedeutung gewinnen. Im Seminar werden die wesentlichen rechtlichen und historischen Hintergründe, Rechtsnormen und anzuwendenden Verordnungen (VersMedV) vorgestellt und unterschiedliche Arten von Beweisfragen erläutert. Typische Fallstricke in der Begutachtung werden ebenso erläutert wie die zur Anwendung kommenden Prüfschritte, illustriert an verschiedenen Fallbeispielen.

Wesentliche Inhalte:

  • Hintergrund des Opferentschädigungsgesetzes: Grundgedanke, Rechtsgrundlage, Geschichte, Begriffsbestimmungen

  • Die Prüfschritte des Opferentschädigungsgesetzes

  • Nutzen und Fallstricke psychologischer Begutachtungen

  • Sozialmedizinische Kausalitätsbeurteilung von psychischen Störungen

  • Einschätzung der Höhe eines Grades der Schädigung (GdS)

Nutzen und Mehrwert:

Sie erwerben im Seminar das erforderliche Hintergrundwissen und die notwendigen Kompetenzen, um in Fragen des sozialen Entschädigungsrechts als Gutachterin oder Gutachter beauftragt werden zu können.

Wissenswertes:

Das Sozialgesetzbuch XIV ist planmäßig zum 1.1.2024 in Kraft getreten. Psychologische Gutachterinnen und Gutachter sollten die Hintergründe und die Prüflogik des Gesetzes kennen, um entsprechende Aufträge bearbeiten zu können.

Abschluss und Zertifizierung:

 

Eignung:

PsychologInnen; Kinder- und JugendpsychotherapeutInnen; Psychologische PsychotherapeutInnen; ÄrztInnen (Neurologie und Psychiatrie); Ärztliche PsychotherapeutInnen (Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Psychosomatische Medizin + Psychotherapie, Psychiatrie + Psychotherapie)

Seminarzeiten:

Do.05.09.202410:00 - 18:00
Fr.06.09.202409:00 - 12:30

Veranstaltungsort:

Weißenburgstr. 60-64 | 48151 Münster
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Christiane Jähnig

Ihre Ansprechpartnerin

Christiane Jähnig (030) 209 166 313 c.jaehnig@psychologenakademie.de
Das Seminar ist für Schwerpunkt B7 der Weiterbildung zum/zur Fachpsychologen/ Fachpsychologin für Rechtspsychologie BDP/ DGPs anerkannt. Weiterführende Informationen finden Sie hier.

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