„Nur Ja heißt Ja“ statt „Nein heißt Nein“: Was bedeutet der geplante Wandel im Sexualstrafrecht für die aussagepsychologische Begutachtung? Das Seminar beleuchtet Folgen, Herausforderungen und neue Anforderungen an die gutachterliche Praxis.
Der Gesetzgeber plant Änderungen im Sexualstrafrecht, um Situationen besser zu erfassen, in denen Betroffene ihren Willen nicht oder nur eingeschränkt äußern können. Künftig soll die Zustimmungsregelung „Nur Ja heißt Ja“ insbesondere sogenannte Freeze-Zustände stärker berücksichtigen. Im Seminar diskutieren Sie, welche Folgen sich daraus für Ihre aussagepsychologische Begutachtung ergeben. Zugleich vertiefen Sie Ihr Wissen zu Freeze-Zuständen und deren fachlicher Einordnung.
Hintergrund der geplanten Gesetzesänderung und Implikationen für die aussagepsychologische Begutachtung
Freeze-Zustände und tonische Immobilität: typische Merkmale, Verlauf, Funktion und neurophysiologische Aspekte
Beurteilung der Erlebnisfundierung von Belastungsaussagen im Kontext einer „Nur Ja heißt Ja“-Regelung
Einordnung von Schilderungen zu Freeze – Zuständen
Das Seminar stärkt Ihre Sicherheit bei der Einschätzung von Belastungsaussagen und bereitet sie auf veränderte juristische Rahmenbedingungen vor. Besonderes Augenmerk gilt sogenannten Freeze-Zuständen, die durch die geplante Gesetzesänderung stärker in den Fokus rücken. Eigene Fallbeispiele ermöglichen den direkten Transfer auf konkrete Fragestellungen aus Ihrer Praxis.
Die Dozentin ist seit 1996 als aussagepsychologische Gutachterin tätig und forschte von 1998 bis 2007 in diesem Bereich. Seit 2014 ist sie approbierte Psychologische Psychotherapeutin mit Zusatzqualifikation in Psychotraumatologie. Regelmäßig begutachtet sie Aussagen, bei denen unter anderem Freeze-Zustände eine Rolle spielen.
Dieses Seminar wird mit 8 Unterrichtseinheiten für den Nachweis der kontinuierlichen Fortbildung als Fachpsychologe/in für Rechtspsychologie BDP/DGPs gemäß der Ordnung für Weiterbildung der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen beantragt.
PsychologInnen; Kinder- und JugendpsychotherapeutInnen; Psychologische PsychotherapeutInnen; ÄrztInnen (Neurologie und Psychiatrie); Ärztliche PsychotherapeutInnen (Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie)
