Die Zertifizierung steht Verkehrspsychologinnen und Verkehrspsychologen mit Diplom- oder Master offen.

Das Zertifikat bestätigt das Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen für die amtliche Anerkennung als Verkehrspsychologische/r Berater/in für InhaberInnen der Fahrerlaubnis auf Probe nach § 2a Absatz 7 StVG und §71 FeV, Absatz 2.


Christiane Jähnig

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