Die Zertifizierung steht Verkehrspsychologinnen und Verkehrspsychologen mit Diplom- oder Master offen.
Das Zertifikat bestätigt das Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen für die amtliche Anerkennung als Verkehrspsychologische/r Berater/in für InhaberInnen der Fahrerlaubnis auf Probe nach § 2a Absatz 7 StVG und §71 FeV, Absatz 2.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an unsere Ansprechpartnerin.