Das Erkennen und Bewerten psychischer und emotionaler Gewalt stellt in familienrechtlichen Begutachtungen eine besondere Herausforderung dar. Wie lässt sich psychische Gewalt angemessen erfassen, einordnen und fachgerecht diagnostizieren?
Immer häufiger werden familienrechtspsychologische Sachverständige mit Fragen psychischer Gewalt konfrontiert – sei es im Zusammenhang mit Trennungsfolgen oder im Kontext einer möglichen Kindeswohlgefährdung. Eine sinnvolle Diagnostik und sachgerechte Einordnung sind dabei unerlässlich, um tragfähige Schlüsse für das Kindeswohl zu ziehen. In diesem Seminar erhalten Sie die Gelegenheit, sich verschiedenen diagnostischen Zugängen anzunähern. Unter besonderer Berücksichtigung von Gefahrenabwehr und Risikoabwägung wird dabei die Frage nach jeweils sinnvollen Interventionen in den Mittelpunkt gestellt.
Darstellung verschiedener Formen von psychischer Gewalt
Diagnostische Zugänge in der familienrechtlichen Begutachtung
Implikationen für die Begutachtung und deren Schlussfolgerungen
Formen psychischer Gewalt von Eltern gegenüber Kindern
Formen emotionaler Partnerschaftsgewalt
Auswirkungen auf die familienrechtliche Begutachtung
Dieses Seminar richtet sich an Praktikerinnen und Praktiker der familienrechtspsychologischen Begutachtung, die ihre Expertise im Umgang mit Fragen psychischer Gewalt gezielt erweitern möchten. Sie gewinnen einen vertieften Einblick in unterschiedliche Formen emotionaler Gewalt und deren Beziehungsdynamiken. Im Fokus stehen dabei die Fragen, welche konkreten Auswirkungen diese Aspekte auf die Begutachtung haben und wie Sie Ihre diagnostischen Zugänge fachlich fundiert und praxisnah weiterentwickeln können.
Die Dozentin ist als psychologische Sachverständige mit Schwerpunkt Familienrecht in freier Praxis tätig. Sie bringt Ihre fachlichen Schwerpunkte und langjährigen Erfahrungen in der lösungs- und interventionsorientierten Begutachtung bei familienrechtlichen Fragestellungen in das Seminar ein.
Dieses Seminar ist mit 8 Unterrichtseinheiten für den Nachweis der kontinuierlichen Fortbildung als Fachpsychologe/in für Rechtspsychologie BDP/DGPs gemäß der Ordnung für Weiterbildung der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen beantragt.
PsychologInnen; Kinder- und JugendpsychotherapeutInnen; Psychologische PsychotherapeutInnen; ÄrztInnen (Neurologie und Psychiatrie); Ärztliche PsychotherapeutInnen (Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie)