Der Arbeitgeber muss arbeitsbedingte Gefährdungen beurteilen und ermitteln, welche verhältnispräventiven Maßnahmen nötig sowie erfolgreich sind. Das Seminar qualifiziert Sie auf Basis arbeitsrechtlicher Vorgaben zur Erstellung einer fachpsychologisch fundierten Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung.
Mit Ihrer psychologischen Fachexpertise unterstützen Sie Arbeitgeber bei der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung. Hierzu zählt auch die Gefährdung durch arbeitsbedingte psychische Belastung. Zur Umsetzung von §5 ArbSchG gehören neben Leitlinien des Arbeitsministeriums, der Arbeitsschutzbehörden der Länder und der Unfallversicherungsträger auch fach- und qualitätsbezogene Empfehlungen der Tarifpartner, Fach- und Berufsverbände und anderer Organisationen zur konkreten Umsetzung.
Aktueller Diskussionsstand zur Gefährdungsbeurteilung und arbeitsbedingter psychischer Belastung
Arbeitsrechtliche Vorgaben und Anforderungen an die Prozessqualität
Fachpsychologische Grundlagen zur Analyse und Bewertung von Belastung und Gefährdung
Ableitung geeigneter Maßnahmen zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit
Verfahren und Instrumente
Entwicklung eines fachpsychologisch fundierten, betrieblichen Systems zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen zur psychischen Belastung
Einbettung ins vorhandene oder aufzubauende Gesundheitsmanagement
Durch das Wissen um einen modernen Arbeitsschutz können Sie dazu beitragen, die Zahl arbeitsbedingter Erkrankungen zu verringern. Sie lernen, wie Sie gesunde Arbeitsplätze mitgestalten und daher auch die Produktivität von Arbeit steigern können.
Seminarzeiten:
22.07.2020: 09:00 - 12:00, 13:00 - 17:00 Uhr
23.07.2020: 09:00 - 12:00, 13:00 - 17:00 Uhr
24.07.2020: 09:00 - 12:00, 13:00 - 17:00 Uhr
Moderner Arbeitsschutz verringert nicht nur die Zahl der Arbeitsunfälle und berufsbedingten Erkrankungen, sondern er fördert auch gesunde Arbeitsplätze und steigert die Produktivität von Arbeit. Eine wesentliche Grundlage ist die vom Arbeitsschutzgesetz vorgegebene Gefährdungsbeurteilung. Schwierigkeiten bei der Erstellung einer rechtssicheren und fachpsychologisch fundierten Gefährdungsbeurteilung zur arbeitsbedingten psychischen Belastung steigern die Nachfrage nach psychologischer Fachexpertise.