Bei der zusätzlichen Beauftragung zum Hinwirken auf Einvernehmen gemäß § 163 Abs. 2. FamFG wird dem Sachverständigen die Rolle eines Vermittlers und Case-Managers zuteil, in der aktiv versucht wird, zusammen mit den Eltern und dem Kind für das betroffene Kind eine dem Kindeswohl angemessene, umsetzbare, einvernehmliche Regelung innerhalb der verfahrensrechtlichen Rahmenbedingungen zu entwickeln.
In diesem Seminar werden verschiedene Interventionsformen- auch bei hochstrittigen Familienkonstellationen- vorgestellt. Sie erhalten praktische Einblicke in die Erarbeitung von Umgangs- und Betreuungsplänen, die Begleitung der Eltern im Rahmen der Begutachtung (sog. Prozessdiagnostik) und die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit der Betroffenen und Fachkräfte. Hierbei wird insbesondere auch auf die Beziehung der Familienmitglieder zum/r PsychologIn vor dem Hintergrund der rechtlichen Rahmenbedingungen eingegangen. Sie üben die Durchführung gemeinsamer Elterngespräche sowie die Anwendung verschiedener mediativer Techniken in Rollenspielen.
Exploration der Familienmitglieder
Psychologische Informationen über Trennung und Scheidung, Psychoedukation Spezifische Interventionen auf Basis der erhobenen Daten/Rückmeldung bisheriger Ergebnisse
Einbeziehung des KindesGemeinsame Gespräche/Shuttlegespräche
Probehandeln/Prozessdiagnostik
Hinwirken auf Einvernehmen bei Sorgerecht/Umgang sowie bei Fällen des § 1666 BGB
Wie Hinwirken auf Einvernehmen praktisch im Rahmen der familienpsychologischen Begutachtung umgesetzt werden kann, erfahren Sie in diesem Seminar. Sie erhalten Einblick in verschiedene Frage- und Gesprächstechniken und lernen, die Beziehung zu den Eltern, aber auch zum Kind im Sinne eines kooperativen Zusammenwirkens zu gestalten.