Vertiefen Sie Ihre Expertise als aussagepsychologische Sachverständige in Verfahren, in denen Hinweise auf eine Borderline-Störung bestehen und Sie gefordert sind, eigenständig differenzierte diagnostische Einschätzungen vorzunehmen.
Nach der Rechtsprechung des BGH sind aussagepsychologische Sachverständige verpflichtet, bei Hinweisen auf eine mögliche Borderline-Störung eigenständig und fallspezifisch zu prüfen, welche Symptome vorliegen und welche Folgen sich für Aussagetüchtigkeit, -validität und -qualität ergeben. Im Seminar erfahren Sie, wie Sie Diagnosen weder unkritisch übernehmen noch vorschnell ausschließen. Stattdessen erarbeiten Sie sich ein strukturiertes Vorgehen, das fachlich fundierte und rechtssichere Entscheidungen ermöglicht.
Hintergrundwissen zur Borderline-Störung – Konzepte, Symptome, Diagnose, Behandlung
Mögliche Auswirkungen Borderline-spezifischer Symptome auf Aussagetüchtigkeit, Aussagevalidität und Aussagequalität
Konkretes Vorgehen im Rahmen der Begutachtung – Exploration und Erkennen möglicher Symptome, fallspezifische Einordnung und Bewertung
Praxisnahe Fallbeispiele
Das Seminar baut auf Ihrer bestehenden Erfahrung in der Begutachtung auf und stärkt Ihre Entscheidungssicherheit im Umgang mit Zeuginnen und Zeugen mit Borderline-Symptomatik. Anhand einschlägiger Fallbeispiele üben Sie, die BGH-Vorgaben der eigenständigen Auseinandersetzung mit der Diagnose und fallspezifischen Beurteilung möglicher Symptome im Hinblick auf die Glaubhaftigkeit der Angaben sicher umzusetzen.
Die Dozentin verfügt über nahezu 30 Jahre Erfahrung in der Erstellung aussagepsychologischer Gutachten. Dank ihrer Doppelqualifikation als Psychologische Psychotherapeutin liegt ihr Schwerpunkt auf Fällen, in denen Aussagen psychisch erkrankter Zeuginnen und Zeugen zu beurteilen sind. Ein besonderer Fokus gilt dabei der Borderline-Störung: Betroffene tragen nicht nur ein erhöhtes Risiko, Opfer von Sexualdelikten und/oder häuslicher Gewalt zu werden, sondern es wird zugleich ein erhöhtes Risiko möglicher Aussageverzerrungen diskutiert.
Dieses Seminar ist mit 8 Unterrichtseinheiten für den Nachweis der kontinuierlichen Fortbildung als Fachpsychologe/in für Rechtspsychologie BDP/DGPs gemäß der Ordnung für Weiterbildung der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen beantragt.
PsychologInnen; Psychologische PsychotherapeutInnen; ÄrztInnen (Neurologie und Psychiatrie); Ärztliche PsychotherapeutInnen (Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie)