Das konkrete Vorgehen der Beurteilung der Täuschungskompetenz ist bisher wenig operationalisiert. Das Seminar vermittelt aktuelle Erkenntnisse zu Täuschungen aus verschiedenen Fachrichtungen und zeigt deren Relevanz für die aussagepsychologische Begutachtung.
Die Beurteilung der Täuschungskompetenz ist ein zentraler Bestandteil der Kompetenzanalyse bei aussagepsychologischen Begutachtungen. Fehleinschätzungen in diesem Bereich haben sich in der Vergangenheit als erhebliches Risiko für Falschurteile erwiesen. Das Seminar bietet Ihnen einen kompakten Überblick über aktuelle Erkenntnisse zur Täuschung aus verschiedenen Perspektiven – von der Lügenforschung über kognitive und soziale bis hin zu klinischen Ansätzen. Sie entdecken neue Perspektiven für die aussagepsychologische Begutachtung und entwickeln konkrete Strategien, die sich direkt in der Praxis anwenden lassen.
Täuschung – Begriffsklärung, Ansätze aus Nachbardisziplinen: Lügenforschung, soziale, kognitive und klinische Aspekte von Täuschung, Strategien zur Identifikation von Täuschung außerhalb der Aussagepsychologie
Implikationen für die aussagepsychologische Begutachtung
Beurteilung der Täuschungskompetenz im aussagepsychologischen Gutachten: Datenerhebung, Interpretation und Gewichtung
Praktisches Vorgehen / Fallbeispiele
Zur Einschätzung der Täuschungskompetenz bietet die Fachliteratur bislang nur wenige Anhaltspunkte für die praktische Umsetzung in der aussagepsychologischen Begutachtung. Das Seminar versucht diese Lücke zu schließen, indem es einerseits einen umfassenden Blick auf das Phänomen ‚Täuschung‘ eröffnet und andererseits praxisnahe Hinweise für die konkrete Anwendung in Begutachtungen erarbeitet.
Mit nahezu 30 Jahren Erfahrung in der Erstellung aussagepsychologischer Gutachten und langjähriger Forschungstätigkeit an der Universität Regensburg zählt die Dozentin zu den ausgewiesenen Expertinnen auf dem Gebiet der Aussagepsychologie.
Dieses Seminar ist mit 8 Unterrichtseinheiten für den Nachweis der kontinuierlichen Fortbildung als Fachpsychologe/in für Rechtspsychologie BDP/DGPs gemäß der Ordnung für Weiterbildung der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen beantragt.
PsychologInnen; Psychologische PsychotherapeutInnen; ÄrztInnen; Ärztliche PsychotherapeutInnen