Psychisch krank oder böse? In diesem Seminar vertiefen Sie Ihr Wissen zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit psychisch erkrankter Jugendlicher und Erwachsener, die eine Straftat begangen haben. Dabei analysieren Sie das Eingangsmerkmal der krankhaften seelischen Störung nach §§ 20, 21 StGB sowie Fragen der sittlichen und geistigen Reife gemäß § 3 JGG.
Im Seminar beschäftigen Sie sich intensiv mit der strafrechtlichen Verantwortlichkeit junger Straftäter und Straftäterinnen. Sie lernen die psychischen Störungen nach §§ 20, 21 StGB kennen, die als Eingangsmerkmal einer krankhaften seelischen Störung gelten, und arbeiten heraus, unter welchen Bedingungen diese die Schuldfähigkeit mindern oder aufheben können. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf den Reifekriterien nach § 3 JGG und deren Bedeutung für die gutachterliche Einschätzung im Jugendalter. Dabei setzen Sie sich differenziert mit den Besonderheiten der Begutachtung von Jugendlichen und Heranwachsenden auseinander und betrachten diese Fragestellungen auch aus interdisziplinärer Perspektive.
Das Eingangsmerkmal krankhafte seelische Störung nach §§ 20 und 21 StGB
Reifekriterien nach § 3 JGG
Anwendung von § 105 JGG im Grenzbereich Jugend-/Erwachsenenstrafrecht
Standards in der Begutachtung der Schuldfähigkeit psychisch kranker Straftäter im Jugend- und Erwachsenenalter
Sie vertiefen Ihre Expertise in der Beurteilung der Schuldfähigkeit. Sie lernen, das Eingangsmerkmal krankhafte seelische Störung sowie die Reifekriterien nach § 3 JGG sicher zu beurteilen und anzuwenden. Dadurch gewinnen Sie Sicherheit, Ihre gutachterliche Praxis fundierter, rechtssicherer und zugleich differenzierter zu gestalten.
Zur praktischen Vertiefung des Gelernten werden Ihnen Fallbeispiele aus der Praxis anhand von Videoausschnitten vorgestellt. In Kleingruppenarbeiten und Plenumsdiskussionen erörtern Sie das methodische Vorgehen, die Entscheidungsfindung und die adäquate Mitteilung der Ergebnisse.
Prof. Dr. Christian Huchzermeier ist als forensischer Psychiater in leitender Funktion für verschiedene intramurale und ambulante tätertherapeutische Programme verantwortlich und erstattet seit mehreren Jahrzehnten strafrechtliche Gutachten. Dr. Angela Wenzel bringt Ihre langjährige Erfahrung als Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie in der forensischen Behandlung und strafrechtlichen Begutachtung in das Seminar ein.
Konrad N, Huchzermeier C. Forensisch-psychiatrische Begutachtung im Strafrecht. In: Konrad N, Huchzermeier C, Rasch W, editors. Forensische Psychiatrie und Psychotherapie – Rechtsgrundlagen, Begutachtung und Praxis. 5. Aufl. Stuttgart: Kohlhammer; 2019. p. 342-439.
Boetticher A, Nedopil N, Bosinski H, Sass H. Mindestanforderungen für Schuldfähigkeitsgutachten. Neue z Strafr (NStZ). 2005;25:57-62.
Häßler F. Forensische Kinder-, Jugend-und Erwachsenenpsychiatrie: Aspekte der forensischen Begutachtung; mit 27 Tabellen: Schattauer Verlag; 2003.
ww.springermedizin.de/emedpedia/detail/psychiatrie-und-psychotherapie-des-kindes- und-jugendalters/strafrecht-und-kinder-und-jugendpsychiatrie-und- psychotherapie?epediaDoi=10.1007%2F978-3-662-49289-5_86
PsychologInnen; Psychologische PsychotherapeutInnen; ÄrztInnen (Rechtsmedizin, Neurologie und Psychiatrie); Weitere (Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie)