Parlamentarischer Abend zu „Qualitätssicherung von Gerichtsgutachten“

Über 100 Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wissenschaft und Praxis folgten am Mittwoch, den 2. November 2016, der Einladung von Dr. Anja Kannegießer, Vorsitzende der Sektion Rechtspsychologie im BDP, Prof. Dr. Conny Antoni, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Psychologie e.V (DGPs), und Silvia Groppler, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen im Deutschen Anwaltverein, zum Parlamentarischen Abend „Qualitätssicherung von Gerichtsgutachten“ im Landtag Nordrhein-Westfalens in Düsseldorf.

Zu den Gästen gehörten neben Thomas Kutschaty, Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen, und Barbara Steffens, Gesundheitsministerin in NRW, die Vorsitzenden des Justiz- und Gesundheitsausschusses im nordrhein-westfälischen Landtag, Dr. Ingo Wolf und Günter Garbrecht, sowie weitere Mitglieder des Landtags Nordrhein-Westfalen. Aus der Praxis vertreten waren Präsidenten und Direktoren von verschiedenen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in Nordrhein-Westfalen sowie Vertreterinnen und Vertreter von Staatsanwaltschaften und Generalstaatsanwaltschaften.

„Das hohe Interesse und die rege Beteiligung zeigt einmal mehr die enorme Bedeutung dieses Themas“, so Dr. Anja Kannegießer, eine der Gastgeberinnen dieses Abends. „Abende wie dieser fördern den so wichtigen interdisziplinären Austausch, um weitere Ansätze zur Qualitätssicherung zu finden.“

Auch Prof. Dr. Conny Antoni zieht eine positive Bilanz des Abends: „Es ist in den vergangenen Jahren viel passiert, um die Gutachten und Gutachterqualität zu verbessern. Bereits seit 1995 leistet die Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen mit ihrer zertifizierten Weiterbildung zur Fachpsychologin bzw. zum Fachpsychologen für Rechtspsychologie ihren Beitrag.“

„Gerade im familiengerichtlichen Bereich sind Gutachten für Anwälte enorm wichtig“, ergänzte Silvia Groppler in ihrem Grußwort. „Dort geht es in den meisten Fällen sehr emotional zu. Umso wichtiger ist, dass die Sachverständigen handwerklich einwandfreie Gutachten erstellen, die keinen Zweifel an der Neutralität lassen.“

In ihren Grußworten zum Abend sprachen Dr. Ingo Wolf, Vorsitzender des Rechtsausschusses des Landtags, Justizminister Thomas Kutschaty sowie Gesundheitsministerin Barbara Steffens über die herausragende Bedeutung von qualitativ hochwertigen Gutachten in Strafverfahren, familiengerichtlichen Verfahren und im Vollzug. Minister Kutschaty begrüßte zudem die neue Initiative eines interdisziplinären Kompetenzzentrums für Gutachten. „Hier wird Fachkompetenz aus Recht, Psychologie und Medizin bundesweit unter einem Dach gebündelt“, erläuterte Anja Kannegießer. „Das Kompetenzzentrum soll sich zum zentralen Ansprechpartner für Fragen rund um das Thema Gutachten im Rechtswesen entwickeln.“

Wie groß der Bedarf dazu ist, betonte Dr. Ilka Muth, Richterin am Oberlandesgericht Hamm, in ihrem Impulsvortrag. Richtern fehle es oftmals an Hintergrundwissen zur konkreten Qualifikation und zur Vorgehensweise der Sachverständigen. Auch seien die unterschiedlichen Sachverständigenlisten an den Gerichten noch nicht so bekannt, wie dies wünschenswert wäre.

Dr. h.c. Rüdiger Deckers erläuterte, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um die Qualität von Gutachten und Gutachtern in Strafprozessen zu gewährleisten. Wie im familiengerichtlichen Bereich geschehen, müsse auch hier die Fachwissenschaft selbst daran arbeiten, Mindeststandards für Gutachten zu definieren und grundsätzliche Methoden und Systeme für ein qualifiziertes Gutachten zu entwickeln.

Richter am OLG Klaus Michael Böhm berichtete, dass derzeit geplant sei, die vor zehn Jahren entwickelten Mindestanforderungen für Prognosegutachten fortzuschreiben. Im Jahre 2006 hatte eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe Mindestanforderungen für Prognosegutachten entwickelt. Frühere Mitglieder der Expertenkommission sowie neu hinzugetretene, renommierte Experten aus verschiedenen Fachrichtungen, kämen nun Mitte Dezember zu einem ersten Treffen zusammen, um weitere Schritte zu beraten.

Einigkeit bestand bei allen Beteiligten, dass zwar schon einiges getan wurde, um die Qualität von Gutachten zu gewährleisten, dies perspektivisch aber nicht ausreicht. Gut ausgebildete Gutachter und qualitativ hochwertige Gutachten sind das eine. Ebenso wichtig ist aber auch, dass Richter, Anwälte und Staatsanwälte in die Lage versetzt werden, für die jeweilige Fragestellung geeignete Gutachter auszuwählen sowie die Gutachten zu hinterfragen und zu bewerten. Richterfortbildungen, wie in Nordrhein-Westfalen verpflichtend, sind eine Maßnahme, um die Richter besser auf diese Aufgabe vorzubereiten. Am Ende sind die Richter diejenigen, die entscheiden – eine Aussage, die an diesem Abend mehrfach betont wurde.

Weitere Informationen: Die Deutsche Psychologen Akademie bietet zum Thema Rechtspsychologie viele Weiterbildungsseminare an.