Dr. Katharina Bublath

Dr. Katharina Bublath ist Diplom-Psychologin, Fachpsychologin für Rechtspsychologie/Supervisorin BDP/DGPs und Mediatorin. Als stellvertretende Leiterin der Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie (GWG – München) übernimmt sie die Aus- und Fortbildung von Kolleginnen und Kollegen in der familienpsychologischen Begutachtung. Zudem ist sie als Dozentin und Referentin in den Bereichen Familien-, Entwicklungs- und Rechtspsychologie tätig.
Veranstaltungen der Dozentin
Sie lernen die Besonderheiten der Umgangsstreitigkeiten bei Hochkonflikteltern kennen und erfahren, was diese Problemlagen für das sachverständige Vorgehen bedeuten.
Bei der zusätzlichen Beauftragung zum Hinwirken auf Einvernehmen gemäß § 163 Abs. 2. FamFG wird den Sachverständigen die Rolle von VermittlerInnen und Case-ManagerInnen zuteil, in der aktiv versucht wird, zusammen mit den Eltern und dem Kind für das betroffene Kind eine dem Kindeswohl angemessene, umsetzbare, einvernehmliche Regelung innerhalb der verfahrensrechtlichen Rahmenbedingungen zu entwickeln.
Die familienrechtspsychologische Tätigkeit im Rahmen der Regelung der elterlichen Sorge, des Aufenthaltsbestimmungsrechts und des Umgangsrechts bei Trennung und Scheidung nach § 1671 BGB wird in diesem Seminar vorgestellt.
In diesem Seminar lernen Sie anhand konkreter Beispiele die Struktur und die Inhalte von methodenkritischen Stellungnahmen in familienrechtlichen Verfahren kennen. Sie werden praxisorientierte Ansätze zum Umgang mit den darin enthaltenen Kritikpunkten diskutieren. Auch die Thematik der Obergutachten in zivilrechtlichen Verfahren wird behandelt.
In diesem Seminar vertiefen Sie Ihre Kompetenzen in der Exploration von Kindern im Rahmen familienpsychologischer Begutachtungen. Sie trainieren die zielgerichtete Settinggestaltung, transparente Aufklärung sowie dem Entwicklungsstand entsprechende Gesprächsführung und Fragetechniken.
Sie lernen die Besonderheiten der Umgangsstreitigkeiten bei Hochkonflikteltern kennen und erfahren, was diese Problemlagen für das sachverständige Vorgehen bedeuten.
Fragen der Betreuungsregelung und des Umgangs bei Trennung und Scheidung, inkl. rechtlicher Rahmenbedingungen werden im Seminar diskutiert. Thematisiert werden auch Spezialfälle wie das Wechselmodell oder Kontaktverweigerung des Kindes.
