Rechtspsychologie

Die Weiterbildung ermöglicht den Erwerb des Titels „Fachpsychologe/ Fachpsychologin für Rechtspsychologie BDP/ DGPs“. Der Fachpsychologe oder die Fachpsychologin ist als forensisch-psychologische/r Sachverständige/r u.a. bei Fragestellungen in folgenden Bereichen tätig: Familienrecht, Glaubhaftigkeitsbeurteilung, Schuldfähigkeit, Kriminal- und Gefährlichkeitsprognose

Die Deutsche Psychologen Akademie veranstaltet im Auftrag der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen vom Fachgremium anerkannte Weiterbildungsseminare zu allen inhaltlichen Schwerpunkten gemäß der Ordnung für die Weiterbildung in Rechtspsychologie. Die für die Weiterbildung akkreditierten Seminare bieten auch bereits zertifizierten Rechtspsychologen und anderen rechtspsychologisch Tätigen ein interessantes Spektrum für die kontinuierliche Fortbildung. Sie können unabhängig von einer Anmeldung für die gesamte Weiterbildung als Einzelseminare besucht werden.

Darüber hinaus werden weitere Seminare mit aktuellen rechtspsychologischen Themen angeboten, die für die Rezertifizierung als FachpsychologIn für Rechtspsychologie anerkannt sind.

Weiterbildungsteilnehmer ebenso wie Supervisoren und Prüfer werden bei Fragen zur Zertifizierung zur Fachpsychologin bzw. zum Fachpsychologen für Rechtspsychologie BDP/ DGPs von der Geschäftsstelle der TransMIT – Projektbereich für wissenschaftlich-psychologische Dienstleistungen (DGPs) – betreut. Ihren Ansprechpartner für alle Fragen zu Voraussetzungen und zur Umsetzung der Zertifizierung finden Sie hier: www.zwpd.transmit.de

Ordnung für die Weiterbildung in Rechtspsychologie der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen

Übersicht der Seminare nach Schwerpunkten

Inhaltliche Schwerpunkte der theoretischen Weiterbildung